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Die Wirtschaftskammergesetz-Novelle 2017 (Buchacher/Propst, SWK 10/2018, S. 489)

ArtikelrundschauApril 2018 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/494ÖStZ 2018, 375 Heft 12 v. 8.8.2018

Seite 375


Durch die Novelle zum Wirtschaftskammergesetz (WKG-Novelle 2017) habe sich die Berechnung der Kammerumlage geändert. Zur Entlastung der Kammermitglieder werde ein degressiver Staffeltarif eingeführt. Vorsteuern aus Investitionen seien künftig von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Auf ein rechtzeitiges Update automatischer Berechnungsprogramme solle geachtet werden.

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