Die spezifischen Datenverarbeitungen, die in den in den legistischen Zuständigkeitsbereich des BMF fallenden Materiengesetzen geregelt sind, haben ab dem 25. Mai 2018 ebenfalls den Anforderungen der DSGVO und der Datenschutz-RL zu genügen. Die erforderlichen Adaptierungen erfolgen nun gesammelt im Rahmen des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl I 2018/32 vom 17. 5. 2018. Dabei werden die materienspezifischen Datenschutzregelungen mit der neuen datenschutzrechtlichen Terminologie in Einklang gebracht sowie erfolgen die sonstigen formellen und inhaltlichen Adaptierungen.