Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, siehe dazu Kuder/Pfeiffer in ÖStZ 2015/567, wurde die Umsatzsteuer für Nächtigungen von 10 % auf 13 % angehoben. Die höheren Einnahmen durch den neuen zweiten ermäßigten Steuersatz sollten, wie etwa auch die Registrierkassenpflicht, einen Beitrag zur Gegenfinanzierung der Lohnsteuersenkung leisten. Nach massiven Protesten der Tourismuswirtschaft wird dieser Schritt nun wieder rückgängig gemacht. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze wird mit 1. November 2018 von 13 % auf 10 % gesenkt.