Immer wieder werde von Abgabenbehörden übersehen, bei der Einbringung von Beschwerden gegen den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid über den verfahrensrechtlichen Bescheid abzusprechen. Dies führe zu einem doppelten Unzuständigkeitsdilemma. Die einzige Möglichkeit zur Beseitigung dieses Dilemmas sei der verfahrensleitende Eingriff durch das BFG.