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Unbilligkeit einer Verfahrenswiederaufnahme bei einer den Gemeinnützigkeitsstatus beanspruchenden GmbH (Rauscher, BFGjournal 4/2018, S. 171)

Artikelrundschau April 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/454ÖStZ 2018, 342 Heft 11 v. 16.7.2018

Als Voraussetzung für eine Begünstigung müsse die Rechtsgrundlage der Körperschaft eine (ausschließliche und unmittelbare) Betätigung für einen gemeinnützigen Zweck ausdrücklich vorsehen. Diesem Erfordernis entspreche die Rechtsgrundlage nur dann, wenn ihr zu entnehmen sei, welchem die Allgemeinheit fördernden Zweck die Betätigung diene. Ein Umstand, der sich zur Gewissheit verdichte, könne eine neu hervorgekommene Tatsache darstellen.

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