Welche Aufwendungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt würden, sei einerseits eine Frage der Steuersystematik, andererseits aber auch eine Wertungsentscheidung. Die Beurteilung, was als beruflich veranlasst gelte, sei ein Spiegel der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten. Lachmayer widmet sich dem Thema im Hinblick auf gemischt veranlasste Aufwendungen.