Die geplanten Änderungen des FLAG und EStG führen bei im Inland Beschäftigten zur Kürzung von Geldleistungen für Familienmitglieder, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU aufhalten. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag werden länderweise indexiert. Die Regelung ziele überwiegend auf die steuerliche Benachteiligung von EU-ausländischen Arbeitnehmern ab und sei offenkundig unionsrechtswidrig.