Im Rahmen des LStR-Wartungserlasses 2017 hat das BMF in LStR 2002 Rz 1186a dargelegt, wie für steuerliche Zwecke eine Umrechnung der geleisteten Arbeitstage in Kalendertage zu erfolgen hat und welche Auswirkungen sich dadurch für die Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage im Inland ergeben.