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Über Äpfel, Birnen und die "Vergleichbarkeitsprüfung" im Europäischen Steuerrecht

Internationales SteuerrechtFranz A.M KoppensteinerÖStZ 2018/433ÖStZ 2018, 301 Heft 10 v. 4.7.2018

Äpfel darf man bekanntlich nicht mit Birnen vergleichen, zumindest wenn man einer alten Redewendung Glauben schenkt. Bedenkt man allerdings, dass Äpfel wie auch Birnen der Kategorie der Kernobstgewächse angehören, so erscheint die Richtigkeit dieser Redewendung fragwürdig.**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

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