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Steuerliche Kontrollsysteme und Verbandsverantwortlichkeit (Schmieder/Stetsko, SWK 8/2018, S. 424)

Artikelrundschau März 2018 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/425ÖStZ 2018, 300 Heft 10 v. 4.7.2018

Gemäß § 28a FinStrG iVm § 3 Abs 1 und 3 VbVG sind Verbände für Finanzvergehen ihrer Mitarbeiter verantwortlich, wenn das Finanzvergehen zugunsten des Verbandes begangen wurde oder durch das Finanzvergehen Pflichten des Verbandes verletzt wurden und die Begehung des Finanzvergehens dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass der Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

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