Die Beurteilung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit als der allgemeine Insolvenzgrund sei eine der Revision zugängliche Rechtsfrage von bedeutender zivil- und strafrechtlicher Tragweite. Den Gerichten obliege die Auslegung und Anwendung dieses komplexen Rechtsbegriffs nach den dazu vom OGH entwickelten Leitlinien, wobei sie sich zur Klärung der vorgelagerten Tatfragen regelmäßig der Hilfe von Buchsachverständigen bedienen.