Im Beitrag wollen die Autoren anhand einzelner Entscheidungen des BFG und des VwGH die mit der Anschaffung einer Vorsorgewohnung in Zusammenhang stehenden Ausgaben des Steuerpflichtigen aus einkommensteuerlicher Sicht betrachten und diese in nicht absetzbare, über einen gewissen Zeitraum absetzbare und sofort absetzbare Aufwendungen einteilen.