Wie viel Zeit zwischen der Aufgabe des Hauptwohnsitzes und der Veräußerung der Immobilie für die Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung liegen darf, sei gesetzlich nicht geregelt. Während die Finanzverwaltung von einer zwölfmonatigen Frist ausgehe, werde in der Judikatur auf einen Einzelfall abgestellt. Die Autoren beleuchten die unterschiedlichen Ansichten und zeigen die Intention der historische Gesetzgeber auf.