Der EuGH-Rsp folgend gehe der VwGH offenbar vom Erfordernis eines Über-/Unterordnungsverhältnisses iZm der wirtschaftlichen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft ab. Aus Sicht des Steuerpflichtigen sei diese Richtungsänderung zu begrüßen. Im Beitrag werden das Erkenntnis des VwGH kurz dargestellt und sich daraus ergebende praktische Auswirkungen thematisiert.