Mit dem Wartungserlass zur Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurden insb die erfolgten gesetzlichen Änderungen des Steuerreformgesetzes 2015/2016, Aussagen der Umsatzsteuer-DurchführungsVO der EU betreffend die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken sowie die aktuelle Judikatur von EuGH und VwGH (aber auch des UFS) in die UStR 2000 eingearbeitet. Überdies hat die Steuerverwaltung Aussagen zu überholten Rechtslagen gestrichen.