In der Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer zum Salzburger Steuerdialog 2014 habe das BMF (erstmals) die Ansicht vertreten, dass nicht getilgte Verbindlichkeiten im Rahmen des Abwicklungs-Endvermögens nicht zu berücksichtigen seien. Die die Rechtsansicht des BMF befürwortende Entscheidung des BFG zum damaligen Anlassfall liegt nunmehr vor und wird von der Autorin kritisch gewürdigt. Die wörtliche Interpretation des § 19 Abs 4 KStG sei verfehlt.