Das BFG qualifiziere offene Verbindlichkeiten in einer Insolvenz von Körperschaften als Liquidationserlös kraft gesetzlichen Fiktion. Das BFG bleibe eine überzeugende Begründung für fiktive Erlöse in Höhe offener Verbindlichkeiten schuldig.
Das BFG qualifiziere offene Verbindlichkeiten in einer Insolvenz von Körperschaften als Liquidationserlös kraft gesetzlichen Fiktion. Das BFG bleibe eine überzeugende Begründung für fiktive Erlöse in Höhe offener Verbindlichkeiten schuldig.