Die auf Grundlage des § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG erlassene GrundanteilV 2016 gebe einen rechtlichen Rahmen für die Ermittlung des Grundanteils als AfA-Bemessungsgrundlage bei außerbetrieblich genutzten Grundstücken vor. Erste sich aus der VO ergebende Zweifelsfragen seien bereits in einer BMF-Information thematisiert und die Rechtsansicht des BMF dazu dargelegt worden. Zwischenzeitlich hätten sich weitere Fragestellungen ergeben, welche die Autoren diskutieren.