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Rückstellungsbildung, Rücknahmeverpflichtung für Altbatterien, Berücksichtigung von Erlösen

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/286ÖStZ 2017, 178 Heft 7 v. 18.4.2017

EStG 1988: § 9 Abs 1 und 3

VwGH 20. 12. 2016, Ro 2014/15/0012

Stehen mit einer Verbindlichkeit, für die eine Rückstellung zu bilden ist, künftige wirtschaftsgutähnliche Vorteile in einem unmittelbaren Kausalzusammenhang gebietet die vernünftige unternehmerische Beurteilung eine verlustkompensierte Berücksichtigung dieser Vorteile bei der Bewertung der Rückstellung. Voraussetzung ist die hinreichende Sicherheit dieser Vorteile in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl Leitner/Urnik/Urtz in Straube (Hrsg), UGB II/RLG3 § 211 Rz 20, mwN).

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