In SWI 12/2016, S. 610 vertreten Killmann/Schrömbges unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 2. 6. 2016, C-226/14 und C-228/14 , Eurogate II, die Ansicht, dass der EuGH den umsatzsteuerrechtlichen Tatbestand der Einfuhr neu definiert habe. Diese Ausführungen und die damit verbundenen Schlussfolgerungen könnten nicht aus den Ausführungen des EuGH abgeleitet werden, würden keine Deckung im Unionsrecht finden und seien nicht geeignet, die unionsrechtskonforme Verwaltungspraxis in Ö in Frage zu stellen.