Die Abzugsteuer sei ein wichtiges Instrument, um die Einkommensteuer von nach Ö entsendeten Mitarbeitern, welche nicht in Ö ansässig sind, sicherzustellen. Unlängst habe der VwGH entschieden, dass auch im Rahmen der Inbound-Arbeitskräfteüberlassung die Nettoabzugsbesteuerung grundsätzlich zulässig sei. Waser analysiert die Konsequenzen des Urteils.