Mit der verpflichtenden Einführung des automatischen Austauschs von Bankkontodaten entsprechend dem CRS konnten die mit der Schweiz und Liechtenstein abgeschlossenen Steuerabkommen teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Daher mussten beide Steuerabkommen einer Änderung unterzogen werden. Jirousek beschreibt die Hauptpunkte der erforderlichen Änderungen.