Am 21. 12. 2016 wurde die VPDG-DV in BGBl II 2016/419 kundgemacht. Die kundgemachte Fassung enthalte nur wenige wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Mai 2016. Die Inhalte von Master File und Local File seien doch in Anlehnung an den OECD-Bericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 definiert. Die Autoren beleuchten diese Änderungen.