Der VwGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob bei Vorliegen eines Werkverkehrs ein Pendlerpauschale geltend gemacht werden könne, sofern der Werkverkehr nicht in Anspruch genommen werde. Der VwGH bejahte diese Frage. Der Autor untersucht die sich daraus ergebenden Fragen: Was bedeutet das für den Arbeitgeber? Unter welchen Umständen ist ein Pendlerpauschale trotz Vorliegens eines Werkverkehrs bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen?