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Verbindlichkeiten sind kein Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens einer Körperschaft (Renner, SWK 2/2017, S. 97)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/233ÖStZ 2017, 149 Heft 6 v. 5.4.2017

Die zwischen der Verwaltungspraxis und Teilen der Literatur umstrittene, in der Judikatur bislang nicht thematisierte Frage, ob Verbindlichkeiten im Abwicklungs-Endvermögen den Liquidationsgewinn einer Körperschaft mindern, sei nun vom BFG entschieden worden: Da Verbindlichkeiten nicht an die Gesellschafter verteilt würden, seien sie dort auch nicht aufzunehmen.

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