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Abzugsfähigkeit von Verteidigungskosten für Kapitalgesellschaften bei EU-Wettbewerbsverstößen (Marschner/Renner, BFGjournal 1/2017, S. 7)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/225ÖStZ 2017, 148 Heft 6 v. 5.4.2017

Das BFG kam - entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung - zum Ergebnis, dass Verteidigungskosten betreffend Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften abzugsfähig seien. Der Abzug könne weder aufgrund einer "nicht normalen Betriebsführung" noch infolge des Pönalcharakters verweigert werden. Auch der Vorsteuerabzug sei zulässig.

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