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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 162 BAO (Balas/Kotschnigg, SWK 3/2017, S. 160)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/199ÖStZ 2017, 129 Heft 5 v. 21.3.2017

Das Finanzamt könne verlangen, dass die Empfänger steuermindernd geltend gemachter Aufwendungen genau bezeichnet werden. Ist die Auskunft unzureichend oder unterblieben, bleiben diese Abzugsposten unberücksichtigt. Die Bestimmung stehe mit sich selbst mehrfach in Widerspruch. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken sei bereits eine einschlägige Beschwerde beim VfGH anhängig.

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