Mit dem StRefG 2015/2016 sei das Einlagenrückzahlungsregime auf völlig neue Beine gestellt und ein "Primat der Gewinnausschüttung" eingeführt worden. Vor diesem Hintergrund solle das Erfordernis einer Untergliederung des Einlagenevidenzkontos in Subkonten entfallen. Da das Primat der Gewinnausschüttung wieder aufgegeben worden sei, stelle sich in der Praxis die Frage, ob damit auch eine Rückkehr zur Subkontentechnik einhergehen solle.