In den LStR 2002 finden sich ua Neuerungen zum Themengebiet Betriebsstätte im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeiterentsendungen. Durch die ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich der Betriebsstättenbestimmung, der Betriebstättenbegründung bei Aktivleistungen sowie der Abgrenzung von Aktiv- und Passivleistungen erfahre die Praxis laut Szücs Erleichterungen einerseits in Form von konkreten Beispielen, andererseits durch eine übersichtliche Strukturierung der Rz 1206, 1207 und 1207a.