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Elektronische Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (Atzmüller, SWK 34/2016, S. 1433)

Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/143ÖStZ 2017, 97 Heft 4 v. 8.3.2017

Bestimmte Sonderausgaben werden ab 2017 nur mehr auf Grundlage eines automatischen Datenaustauschs berücksichtigt und können - von Ausnahmen abgesehen - nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese Systemumstellung verlange die Mitwirkung des Steuerpflichtigen und der betroffenen Organisationen. Atzmüller stellt die Neuerungen dar.

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