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Vorsteuerabzug bei Beratungsleistungen iVm Beteiligungsveräußerungen

BetriebsprüfungMag. Karin KaufmannÖStZ 2017/131ÖStZ 2017, 71 Heft 3 v. 16.2.2017

Mit Urteil des EuGH vom 29. 10. 2009, C-29/08 , AB SKF, wurde festgehalten, dass ein Vorsteuerabzug bei Beteiligungsveräußerungen nicht per se ausgeschlossen werden kann. Ob aufgrund dieses EuGH-Judikats tatsächlich immer von einem Vorsteuerabzugsrecht bei Beteiligungsveräußerung ausgegangen werden kann, soll nachfolgend anhand eines Praxisfalls gezeigt werden.

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