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Alleinverdienerabsetzbetrag, Einkünftegrenze, "monetärer Zufluss" nicht erforderlich

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/116ÖStZ 2017, 66 Heft 3 v. 16.2.2017

EStG 1988: § 33 Abs 4

VwGH 15. 9. 2016, Ro 2014/15/0034

Die Bestimmung des § 33 Abs 4 Z 1 EStG stellt bei der Normierung der für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Betragsgrenze von 6.000 € jährlich ausdrücklich auf die "Einkünfte" des (Ehe)Partners ab und bezieht sich demnach aus systematischer Sicht auf die Einkünfte iSd § 2 Abs 2 bis 4 EStG.

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