EStG 1988: §§ 34 und 35
VwGH 15. 9. 2016, Ro 2015/15/0009
Begünstigungsfähig im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen für Behinderte ist nur der durch die Behinderung bedingte Mehraufwand, somit jener Aufwand, der über die typischen Kosten der Lebensführung hinausgeht. Kosten für die eigene Verpflegung sind typische Kosten der Lebensführung. Derartige Aufwendungen werden durch die tarifliche Steuerfreistellung des pauschalen Existenzminimums nach § 33 Abs 1 EStG berücksichtigt (vgl zB VwGH 30. 3. 2016, 2013/13/0063).