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Behinderung, "Essen auf Rädern", keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/117ÖStZ 2017, 66 Heft 3 v. 16.2.2017

EStG 1988: §§ 34 und 35

VwGH 15. 9. 2016, Ro 2015/15/0009

Begünstigungsfähig im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen für Behinderte ist nur der durch die Behinderung bedingte Mehraufwand, somit jener Aufwand, der über die typischen Kosten der Lebensführung hinausgeht. Kosten für die eigene Verpflegung sind typische Kosten der Lebensführung. Derartige Aufwendungen werden durch die tarifliche Steuerfreistellung des pauschalen Existenzminimums nach § 33 Abs 1 EStG berücksichtigt (vgl zB VwGH 30. 3. 2016, 2013/13/0063).

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