Die mit dem AbgÄG 2014 eingeführten Änderungen hinsichtlich ausländischer Gruppenmitglieder seien nach dem VfGH gleichheitskonform. Er verneinte eine unsachliche Differenzierung betreffend Gruppenmitglieder in Staaten mit umfassender Amtshilfe und ohne umfassende Amtshilfe sowie eine Unsachlichkeit der Ex-lege-Nachversteuerung. Die Autoren diskutieren dieses Urteil und untersuchen mögliche Folgen.