Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sei der VwGH in seinem Erkenntnis vom 31. 5. 2017, 2015/13/0024, jüngst zum Schluss gekommen, dass nicht abgereifte Siebentelbeträge auf Gruppenmitgliedsebene keine Vorgruppenverlustvorträge darstellten.
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sei der VwGH in seinem Erkenntnis vom 31. 5. 2017, 2015/13/0024, jüngst zum Schluss gekommen, dass nicht abgereifte Siebentelbeträge auf Gruppenmitgliedsebene keine Vorgruppenverlustvorträge darstellten.