Die Frage, wem das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, ist seit einigen Jahren Gegenstand der Judikatur. Das BMF vertritt im Bereich der Vermietung von (Luxus-)Immobilien an den Gesellschafter die Auffassung, dass als Gradmesser für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums die Renditemiete herangezogen werden kann. Der vorliegende Beitrag greift diese Thematik auf und zeigt unter Zuhilfenahme der aktuellen Rechtsprechung, dass die Rechtsauffassung des BMF nicht in der Judikatur gedeckt ist.