Die Autoren geben einen tabellarischen kompakten Überblick für die Praxis über die in Ö auf Basis des VPDG bestehende Dokumentations- und Mitteilungspflicht. Die Meldepflicht für das Country-by-Country-Reporting (länderbezogener Bericht) greife gem § 8 VPDG bereits zum 31. 12. 2016.