Seit 5. 10. 2016 seien Auskünfte aus dem Kontenregister möglich. Um die Gleichmäßigkeit des Einsatzes der neuen Ermittlungsmaßnahme durch die Abgabenbehörden sicherzustellen, habe das BMF per Erlass Standards zur Durchführung von Kontenregistereinsicht und Konteneinschau festgelegt.