Der Beitrag geht der Frage nach, ob Rechtsanwälte als Buchhalter, Lohnverrechner sowie Bilanzierer berufsrechtlich zulässig tätig werden dürfen und hierzu Versicherungsdeckung in der Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung besteht. Es wird versucht im Hinblick auf das Berufsrecht rechts- und wirtschaftsberatender Berufe sowie auf Literatur und Judikatur eine Antwort zu geben.