Anfechtungen durch die Finanzverwaltung werden allgemein mit besonderem Interesse verfolgt. Daher führt die folgende Übersicht die anlässlich des Übergangs vom Unabhängigen Finanzsenat zum Bundesfinanzgericht im Jänner 2014 begonnenen Listen fort (zum Vorjahr siehe ÖStZ 2016/6).