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Übernahme des BEPS-Betriebsstättenbegriffs in die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen

Internationales SteuerrechtProf. Dr. Stefan BendlingerÖStZ 2017/3ÖStZ 2017, 9 Heft 1 und 2 v. 31.1.2017

Am 24. November 2016 hat die OECD ein Multilaterales Abkommen11 OECD, Multilateral Convention to implement Tax Treaty related Measures to prevent Base Erosion and Profit Shifting, 24. 11. 2016. veröffentlicht. Dieses Instrument soll dazu dienen, die im Rahmen des BEPS-Projekts vorgeschlagenen Anpassungen des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) zügig in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu übernehmen, ohne dass es langwieriger bilateraler Verhandlungen bedarf. Damit sollen die auf DBA-Recht wirkenden BEPS-Empfehlungen rasch und möglichst flächendeckend in das Abkommensrecht übernommen werden. Es handelt sich dabei um ein sehr komplexes Instrument, das den Staaten große Flexibilität einräumt, indem Vorbehalte angebracht und Optionen ausgewählt werden können. Die durch BEPS-Action 7 vorgeschlagenen Änderungen des Betriebsstättenbegriffs sind ein wesentlicher Bestandteil des MLI mit erheblichen Auswirkungen auf die österreichischen DBA.

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