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Die Schiedsklausel nach dem multilateralen Instrument

Internationales SteuerrechtDr. Adebiola Bayer**Dr. Adebiola Bayer ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für internationales Steuerrecht des BMF und Delegierte der Arbeitsgruppe, die für das multilaterale Instrument eine Schiedsklausel erarbeitete; der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönlichen Ansichten der Autorin wieder.ÖStZ 2017/2ÖStZ 2017, 5 Heft 1 und 2 v. 31.1.2017

Im Zuge des BEPS-Projekts der OECD verpflichtete sich eine Gruppe von insgesamt 2011Australien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, das Vereinigte Königreich sowie die Vereinigten Staaten; vgl Rz 62 des BEPS-Berichts zu Aktionspunkt 14. Staaten - darunter auch Österreich - zum Abschluss verbindlicher Schiedsklauseln, sodass Streitfälle im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen auch dann zu einer Lösung gelangen können, wenn im Rahmen eines Verständigungsverfahrens keine Einigung erzielt werden kann. Diese Gruppe entwickelte unter der Beteiligung interessierter weiterer Staaten eine verbindliche Schiedsklausel, die in das sog multilaterale Instrument22"Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting", mitsamt den erläuternden Bemerkungen abrufbar unter http://www.oecd.org/tax/treaties/multilateral-convention-to-implement-tax-treaty-related-measures-to-prevent-beps.htm Eingang fand. Im vorliegenden Beitrag soll diese Schiedsklausel dargestellt und erläutert werden.

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