Seit Einführung der Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (EU-MwStVO) und einigen wegweisenden Erkenntnissen des EuGH betreffend die Abgrenzung zwischen Restaurationsleistungen und Lieferungen stelle sich vermehrt die Frage, wie Flugzeugcatering umsatzsteuerrechtlich zu qualifizieren sei. Die Autoren stellen die ö sowie deutsche Rechtslage und Verwaltungspraxis dar und vergleichen diese.