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Zwangsstrafe und Grundrechte (Knechtl, SWK 23-24/2017, S. 1051)

Artikelrundschau August 2017 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/747ÖStZ 2017, 516 Heft 19 v. 20.10.2017

Die Europäische Menschenrechtskonvention bzw die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) gelte nicht für Zwangsstrafen. Dennoch könnten sich auch Zwangsstrafen auf Abgaben, die einen Unionsrechtsbezug haben, beziehen. Das BFG hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage der Relevanz der GRC bei Zwangsstrafen zu beschäftigen.

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