Die obligatorische verbindliche Schiedsklausel des MLI stelle die wesentlichste Neuerung im Bereich der Lösung abkommensrechtlicher Streitigkeiten seit der Einführung der Schiedsklausel in das OECD-Musterabkommen dar. Abschn VI enthalte die eigens für das MLI entwickelte Schiedsklausel inkl umfangreicher prozessualer Bestimmungen. Als einer von wenigen Staaten habe sich Ö zur Umsetzung der Schiedsklausel in seine Abkommen verpflichtet.