Der VfGH hatte zur Frage der Verfassungskonformität des Inflationsabschlags bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer idF 1. StabG 2012 zu entscheiden. Dieser wurde als verfassungswidrig aufgehoben, aber nicht per se, weil er einen Inflationsausgleich im System der Nominalwertbesteuerung schafft, sondern weil die Berechnung nicht gleichheitskonform ausge-