Mit dem StRefG 2015/161 wurde das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG für Aufwendungen und Ausgaben (Betriebsausgaben und Werbungskosten) im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen gelockert. Nach der derzeit gültigen Rechtslage besteht ein Abzugsverbot für derartige Aufwendungen und Ausgaben nur mehr dann, wenn der besondere Steuersatz "angewendet wird". Das ursprüngliche Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG ist überdies derzeit Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens des VfGH.2 Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit nach geltender Rechtslage bei privaten Grundstücksveräußerungen Werbungskosten abgezogen werden können.