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Steht ein künstlerischer Leiter eines Orchesters in einem Dienstverhältnis? (Kuprian, BFGjournal 7-8/2017, S. 260)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/723ÖStZ 2017, 490 Heft 18 v. 5.10.2017

Im Zuge einer GPLA war die Frage zu klären, ob der unter Vertrag genommene erste Dirigent und künstlerische Leiter in einem Dienstverhältnis zum Beschwerdeführer gestanden ist. Das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Bereich der Einkommensteuer sei unabhängig von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach den Regelungen des EStG 1988 zu prüfen.

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