Car-Sharing sei ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Greife der Dienstgeber dieses Prinzip auf und ermögliche er den Mitarbeitern eine kurzfristige, entgeltliche Vermietung, laufe der Dienstnehmer Gefahr, seine Pendlerförderung zu verlieren, wenn das Kfz unentgeltlich zur Verfügung gestellt werde und ein Sachbezug vorliege.