In Deutschland wurden die Verordnung (EU) 537/2014 (Abschlussprüfer-VO) sowie die Richtlinie 2014/56/EU (Abschlussprüfer-RL) unter Inanspruchnahme gewisser Wahlrechte im Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) umgesetzt, während Ö die Änderungen im Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) und im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) in Gesetzesform gegossen habe. Ziel des Beitrags sei, die Umsetzung der Verordnung (EU) 537/2014 und die Ausübung der darin enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte durch den deutschen Gesetzgeber zu untersuchen.